Brüller der Woche: Anwälte verbieten Ansicht des HTML-Codes ihrer Website
Auf Golem war folgender Artikel zu finden. Das ist ja ungefähr genauso, als ob in einem Buch irgendwo mittdendrin stehen würde, daß der Leser des Buches das Buch zwar konsumieren darf, aber bitteschön ohne die Buchstaben anzusehen! 😉